Hundebetreuung Melanie Barbian
Hundebetreuung Melanie Barbian

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (Stand 01.01.2023)

 

§1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundebetreuung Melanie Barbian im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Hundebetreuung Melanie Barbian den Hund zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Tieres zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vertraglich vereinbarten Zeitraumes.


 

§2
Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose hat. Der gültige Impfpass hierzu ist bei Abgabe des Hundes zu hinterlegen.


Der Hund muss bei der Aufnahme ebenso frei von anderweitigen ansteckenden Erkrankungen und Parasiten sein. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Bringt ein Hund nachweislich dennoch ansteckende Krankheiten/Parasiten mit, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Tierarztkosten sowie Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde sowie evtl. Unkosten für die Unterbringung in Quarantäne.


 

Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Hundehalter einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem durch die Hundebetreuung Melanie Barbian ausgewählten Tierarzt übernommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter und sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.


 

§3

Der Hund ist bei Betreten des Betriebsgeländes grundsätzlich anzuleinen. Der Zutritt erfolgt auf eigene Gefahr.


Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters, d.h. er haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Für eigene, mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen usw. wird keine Haftung übernommen.


 

Sollte sich der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht verletzen, abhandenkommen oder ableben, haftet die Hundebetreuung Melanie Barbian nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder nachweislicher Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

 

§4
Der Hundehalter versichert, dass der Hund derzeit durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine aktuelle Bestätigung ist bei Abgabe zu hinterlegen. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Hundebetreuung Melanie Barbian, welche durch den Hund verursacht werden, sind bei Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen.


 

§5
Der Hundehalter verpflichtet sich das Tier umgehend nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abzuholen. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Hundehalter verlängert, ist
die Hundebetreuung berechtigt, nach einer Übergangszeit von acht Tagen, den Hund weiterzuvermitteln bzw. anderweitig unterzubringen. Die daraus resultierenden Kosten hat der Hundehalter zu tragen und werden diesem in Rechnung gestellt.


 

§6
Durch Abschluss des schriftlichen Betreuungsvertrages ist dem Hundehalter eine Vorabreservierung des Betreuungsplatzes gesichert. Jedoch erst nach Eingang der Reservierungsgebühr in Höhe von 30%. des Gesamtbetrages per Überweisung auf das Geschäftskonto bzw. Barzahlung ist die Buchung und der Betreuungsplatz für beide Seiten verbindlich.


 

Wird die Reservierungsgebühr nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss erbracht, verfällt der Anspruch des Hundehalters auf den Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitraum und kann sodann von der Hundebetreuung anderweitig vergeben werden.


 

Die gezahlte Reservierungsgebühr wird mit den Unterbringungskosten bei Abgabe des Hundes als Anzahlung verrechnet. Der Restbetrag ist bei Abgabe des Hundes in bar oder vorab per Überweisung auf das Geschäftskonto fällig und zahlbar.

Sollte der Hund aus der Hundepension vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Betreuungsgeldes für die vertraglich vereinbarte Zeit.


 

Alle Unterbringungskosten und sonstige Leistungen sind umsatzsteuerfrei gem. § 19 UStG und unterliegen der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Anderweitige Vertrags- oder Zahlungsmodalitäten können Stammkunden nach individueller Vereinbarung erhalten und obliegen der Hundebetreuung Melanie Barbian.


 

§7

Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung durch den Kunden hat dieser Schadensersatz gem. § 252 BGB zu leisten in Höhe von


 

a) 30% der Betreuungskosten, wenn die Absage bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin

zugeht ( durch Verrechnung mit der angezahlten Reservierungsgebühr),


 

b) 50% der Betreuungskosten, wenn die Absage 2 -3 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin

zugeht,


 

c) 75% der Betreuungskosten, wenn die Absage bis zur 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin

zugeht,


 

d) 100% der Betreuungskosten, wenn die Absage weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin

zugeht.


 


 

§8

Hunde werden nur länger in der Hundepension aufgenommmen, wenn sie in der Tagesstätte gemeldet sind oder bereits einen kurzen Probeaufenthalt in der Urlaubsbetreuung gebucht hatten.  Da uns der Hund sodann in seinem Wesen und Charakter bekannt ist,  kann in dessen Sinne entschieden werden, ob er für einen längeren Aufenthalt in der Pension physisch und psychisch in der Lage ist.


 

Anderweitige Vereinbarungen liegen im Ermessen der Hundebetreuung Melanie Barbian.


 

Futter ist vom Hundehalter selbst mitzubringen und nicht in den Betreuungskosten enthalten.


 


 

§9

Wird im Falle von zu buchenden Betreuungszeiträumen durch unsere Stammkunden kein schriftlicher Vertrag mehr abgeschlossen, gehen beide Parteien bei Abgabe des Hundes einen mündlichen Vertrag ein. Dieser beruft sich auf die zuvor schriftlich abgefassten Betreuungsverträge und deren vertraglichen Vereinbarungen sowie den aktuellen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang mit allen Rechten und Pflichten.


 


 

§10

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes der Hundebetreuung Melanie Barbian.



§11
Sollten einzelne Bestimmungen/ Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.


 

 

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